Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.661 Anfragen

Anspruch auf Bluetooth-Hörgeräte-Zubehör für Mobilfunktelefonie

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein 68-jähriger Ratinger war vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit seiner Klage auf Versorgung mit einem Bluetooth-Hörverstärker gegen seine gesetzliche Krankenkasse erfolgreich.

Der Kläger ist aufgrund einer mit an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit auf die Nutzung eines Hörgerätes angewiesen. 2014 beantragte er die Versorgung mit einem neuen Hörgerät, mit dem er in der Lage sei, sein Mobilfunktelefon zu nutzen.

Der Beklagte gewährte lediglich einen geringeren Festbetrag. Der Kläger könne ein Festnetztelefon nutzen. Ein Anspruch auf eine verständliche Gesprächsführung mittels eines Mobilfunktelefons bestehe nicht.

Dagegen wandte sich der Kläger. Nach einem Hinweis des Gerichts auf die kostengünstigere Versorgungsmöglichkeit mit einem Bluetooth-Hörverstärker stellte der Kläger seinen Antrag auf Versorgung mit diesem Hörverstärker um.

Die 8. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf urteilte zu Gunsten des Klägers.

Der Kläger habe einen Anspruch auf Versorgung mit dem Hörverstärker. Der beauftragte Sachverständige habe eine deutliche Hörverbesserung bei Mobiltelefonie durch die zusätzliche Schnittstelle mit dem Hörverstärker festgestellt.

Auf die Frage, ob die Mobilfunktelefonie inzwischen als Grundbedürfnis anzusehen sei, komme es nicht an. Denn Hörgeräte würden dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienen. Dies führe hier auch nicht zu unverhältnismäßigen Kosten, weil das Zubehörteil relativ günstig sei.


SG Düsseldorf, 13.06.2019 - Az: S 8 KR 1441/15

ECLI:DE:SGD:2019:0613.S8KR1441.15.00

Quelle: PM des SG Düsseldorf

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.661 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant