Der Bundestag hat beschlossen, die Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern für ein Jahr aussetzen. Die Länderkammer befasst sich am 10. Juni 2022 abschließend mit entsprechenden Änderungen des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches.
Veröffentlicht: 01.06.2022
Quelle: BundesratKOMPAKT
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