Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.390 Anfragen

Kündigung des Reisevertrags, wenn die Oma die Kinder nicht betreuen kann?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Reisenden sind nicht zur Kündigung berechtigt, wenn die als Betreuerin für die Kinder mitreisende Großmutter aufgrund einer Überbuchung nicht wie vorgesehen im selben Hotel, sondern zehn Autominuten entfernt untergebracht wird und deshalb die Kinder nicht betreuen kann, die Großmutter jedoch lediglich während desselben Zeitraums an einer Reise ihres Kegelclubs teilgenommen hat, der eine Unterkunft für seine Mitglieder im gleichen Hotel gebucht hatte.


AG Bad Homburg, 21.11.1995 - Az: 2 C 1560/95 - 19

ECLI:DE:AGBADHO:1995:1121.2C1560.95.19.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.390 Beratungsanfragen

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.

Verifizierter Mandant