Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.058 Anfragen

EU-Ausgleichszahlung bei 3 1/2 Stunden Verspätung halbieren?

Reiserecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Vorliegend erreichten die Flugpassagiere ihr Reiseziel mit einer Verspätung von über drei Stunden. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich in diesem Fall aus Art. 7 Abs. 1 S. 1. lit. c EG-VO 261/2004 und beträgt jeweils 600,00 €.

Die Fluggesellschaft wollte sich indes auf eine Kürzung dieses Betrages um 50% auf jeweils 300,00 € nach Art. 7 Abs. 2 lit. c EG-VO 261/2004 berufen.

Das zuständige Gericht bestätigte den vollen Anspruch der Passagiere und führte u.a. aus:

Eine unmittelbare Anwendung von Art. 7 Abs. 2 lit. c EG-VO 261/2004 ist nicht möglich, da diese Vorschrift voraussetzt, dass „gemäß Art. 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einen Alternativflug“ erfolgt und damit erkennbar (zuvor) eine Nichtbeförderung oder Annullierung voraussetzt. Bei einer nur verspätet durchgeführten Beförderung liegt aber eine Annullierung oder Nichtbeförderung nicht vor, da der Fluggast ist im Rahmen des geplanten Fluges befördert worden ist.

Der Verordnungsgeber hat in der EG-VO 261/2004 eine Ausgleichszahlung nach dem dortigen Art. 7 Abs. 1 für sog. große Verspätungen gar nicht vorgesehen. Einen entsprechenden Anspruch hat der EuGH erst in seinem Urteil vom 19.11.2009 (Az: C-402 und C-432) im Rahmen einer Rechtsfortbildung entwickelt mit dem Argument, dass die Beeinträchtigungen eines Fluggastes bei einer Verspätung ab drei Stunden denen einer Annullierung gleichstehen.

Dies rechtfertigt jedoch nicht den Anwendungsbereich von Art. 7 Abs. 2 EG-VO 261/2004 ebenfalls auf Fälle der großen Verspätung zu erweitern.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Düsseldorf, 31.01.2019 - Az: 51 C 505/18

ECLI:DE:AGD:2019:0131.51C505.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant