Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.712 Anfragen

Ungebräuchliche Kreditkarte als einziges kostenloses Zahlungsmittel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht zulässig, wenn eine Reiseportal (hier: Expedia.de) als einziges kostenloses Zahlungsmittel eine ungebräuchliche Kreditkarte (hier: Visa-Electron) anbietet.

Die Verpflichtung des Verbrauchers, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten extra zu zahlen - sei es durch ein kostenpflichtiges Zahlungsmittel oder den Erwerb einer Visa-Electron-Karte - ist unwirksam.

Die Kosten für gebührenpflichtige Zahlungen dürfen im Übrigen auch nicht die Kosten übersteigen, die die Fluglinie selbst an den Kartenanbieter zahlt. Auch das benachteiligt den Verbraucher und ist unzulässig.

Auch als Vermittler ist das Reiseportal verantwortlich für rechtswidrige Klauseln und Zahlungsabwicklungen von Leistungsanbietern.


LG Berlin, 01.08.2017 - Az: 16 O 362/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany