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Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung nur mit bestätigter Buchung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Anspruchsbegründende Voraussetzung ist gem. Art.3 II VO 261/2004/EG unter anderem, dass die betroffenen Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen. Jedoch lag vorliegend keinerlei irgendwie geartete Bestätigung der Buchung durch die Fluggesellschaft vor. Dafür wäre es grundsätzlich ausreichend, wenn durch die Einbuchung der Reisenden durch den Pauschalreiseveranstalter oder das Reisebüro die Namen der Reisenden auf die offene Passagierliste der Beklagten gelangen.

Diese Aufnahme in die Passagierliste war vorliegend ganz offensichtlich nicht erfolgt. Es lag lediglich eine Bestätigung der Buchung durch den Reiseveranstalter vor - dies ist jedoch nicht ausreichend, so dass die Reisenden keinen Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung hatten.


AG Frankfurt/Main, 20.03.2015 - Az: 30 C 2766/14 (47)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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