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Insolvenzversicherung haftet nicht für Mängelansprüche

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Haftung des Reiseveranstalterinsolvenzversicherers für reisevertragliche Gewährleistungsansprüche des Reisenden gegenüber einem insolventen Veranstalter, die aufgrund der Insolvenz des Veranstalters von diesem nicht erfüllt werden können.


BGH, 16.02.2005 - Az: IV ZR 275/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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