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Flugangst ist allgemeines Lebensrisiko!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Storniert ein Reisender aufgrund ärztlich attestierter Flugangst seinen Flug, so muss die Reiserücktrittskostenversicherung die Kosten nicht übernehmen. Bei Flugangst handelt es sich um eine Erscheinung des allgemeinen Lebensrisikos.


AG Dresden - Az: 115 C 1158/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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