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Bei Wohmobilpreisen den Endpreis angeben!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Werbung im Internet für Wohnmobile muss bei der Preisangabe der Endpreis inklusive aller Nebenkosten angegeben werden. Ein Sternchenhinweises bei der Preisangabe, über die zu einer separaten Seite weitergeleitet wird, auf der die Zahlung einer obligatorischen Servicepauschale mitgeteilt wird, genügt nicht.


LG Limburg, 10.05.2012 - Az: 5 O 2/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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