Der Bedienzuschlag i.H.v. zwei Euro für ein am Schalter gekauftes "Schönes-Wochenende-Ticket" ist rechtmäßig. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Genehmigung für den Zuschlag zurückgenommen, weil es darin eine Benachteiligung für ältere Menschen sah. Diese seien oft mit Automaten (oder dem Internet) nicht so vertraut. Die Bahn wand ein, dass es sich beim Verkauf am Schalter um eine zusätzliche Leistung (Beratung) handelt, die Kosten nach sich ziehen muss. Das Gericht folgte dem Ansinnen der Bahn. Zum einen ist der Fahrpreis nicht genehmigungspflichtig und zum anderen stellt der Bedienzuschlag keine Diskriminierung älterer oder behinderter Nutzer dar. Ausweislich einer Befragung haben prozentual ebenso viele 45- bis 60-jährige Kunden wie über 60-jährige Kunden Schwierigkeiten bei der Bedienung der Fahrkarten-Automaten und kaufen aus diesem Grund die Tickets am Schalter.
VGH Hessen - Az: 2 A 1337/10
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