Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.048 Anfragen

Kündigung bei Verkürzung der Nachtruhe

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird bei einer Städtetour von fünf Tagen die Abflugzeit so verlegt , dass dadurch am Anreisetag die Nachtruhe so stark verkürzt wird, dass nicht mehr von den angekündigten vier vollen Übernachtungen die Rede sein kann, darf der Reisevertrag gekündigt werden. Die Klägerin hatte eine Pauschalreise nach Istanbul gebucht. Die Reise sollte fünf Tage dauern und vier Übernachtungen enthalten. In den Reiseunterlagen wurde ihr jedoch mitgeteilt, dass die Maschine beim Hinflug erst um 23.55 Uhr in Istanbul landen werde.
Daraufhin kündigte die Klägerin und verlangte die Rückzahlung des Reisepreises.Das Gericht gab ihr Recht: Es sei nicht davon auszugehen, dass die Klägerin vor 1.00 Uhr ins Bett gekommen wäre. Das sei jedoch eine unangemessene Verkürzung der Nachtruhe. Die im Katalog versprochenen Leistungen von vier Übernachtungen hätten folglich nicht im vollen Umfang erbracht werden können.


AG Rheine - Az: 14 C 716/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant