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Reiserücktritt bei schwerer Erkrankung eines Angehörigen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Um die Kosten eines Reiserücktrittes von der Reiserücktrittversicherung erstattet zu bekommen, wenn ein Angehöriger unerwartet schwer erkrankt, ist der Urlaub umgehend zu stornieren. Die Versicherung muss nur dann bezahlen, wenn ohne schuldhaftes Verzögern storniert wird.

Im vorliegenden Fall lag bereits seit geraumer Zeit eine schwere Erkrankung des 73 Jahre alten Vaters der Klägerin vor. Die Klägerin trat jedoch erst nach 1 ½ Monaten von der Reise zurück, als unerwartete Komplikationen auftraten.

Mit Komplikationen hätte man jedoch gerade in Ansehung des Alters des Patienten rechnen müssen.

Es lag nach Ansicht des Gerichts daher ein fahrlässiges Handeln vor, da die Erkrankung nicht sofort angezeigt wurde.


AG München, 05.05.2003 - Az: 261 C 35677/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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