Starke Regenfälle, Überschwemmungen und Erdbeben im Urlaubsland (im entschiedenen Fall war dies Mexiko 1999) ergeben für eine Rundreise, die etwa eine Woche nach derartigen Ereignissen beginnen soll, keinen Kündigungsgrund wegen höherer Gewalt. Anders ist es, wenn nach einer Naturkatastrophe Folgen zurückbleiben, welche die Durchführung der geplanten Reise konkret gefährden.
LG Köln, 28.03.2001 - Az: 10 S 395/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
Bild.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.823 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...