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Erdbeben: Vorbei ist vorbei!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Starke Regenfälle, Überschwemmungen und Erdbeben im Urlaubsland (im entschiedenen Fall war dies Mexiko 1999) ergeben für eine Rundreise, die etwa eine Woche nach derartigen Ereignissen beginnen soll, keinen Kündigungsgrund wegen höherer Gewalt. Anders ist es, wenn nach einer Naturkatastrophe Folgen zurückbleiben, welche die Durchführung der geplanten Reise konkret gefährden.


LG Köln, 28.03.2001 - Az: 10 S 395/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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