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Flugverspätung wegen brennendem Hot Meal Ofen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer Flugverspätung gekommen. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand und wollte keine Ausgleichszahlung leisten. Der Grund für die Verspätung ein Brand in einem Hot Meal Ofen auf dem Vorflug, der durch eine Catering-Firma verursacht wurde.

Das Gericht entschied gegen die Fluggesellschaft: Ein durch eine Catering-Firma verursachter Brand in einem Hot Meal Ofen auf dem Vorflug ist kein außergewöhnlicher Umstand gemäss Art. 5 Abs. 3 Fluggast-VO, die Ausgleichszahlung war an die Reisenden zu zahlen.


AG Köln, 12.05.2014 - Az: 142 C 600/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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