Entscheider der Pilot, dass eine Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu gefährlich ist, ist diese Einschätzung wegen seiner Befugnisse als Luftfahrzeugführer nach Art. 3 Abs. 1 LuftVO grundsätzlich bindend. Sie kann vom Gericht nur eingeschränkt auf grobe Fehler überprüft werden.
AG Geldern, 03.08.2011 - Az: 4 C 242/09
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