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Technischer Defekt - Fluggesellschaft haftet für Ausfälle

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Fluggesellschaft haftet für Ausfälle, wenn diese durch technische Defekte verursacht wurden. Unerheblich ist hierbei, ob andere Firmen für den Defekt verantwortlich sind oder nicht. Das Gericht teilte daher die Ansicht der Airline, sie müsse vorliegend nicht haften, da eine Beschädigung der Tragfläche ursächlich für die zweitätige Verspätung

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AG Frankfurt/Main - Az: 29 C 2088/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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