Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.752 Anfragen

90 Minuten vor Abflug eintreffen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Regelung über den Zeitabstand von 90 Minuten zwischen vorgeschriebener Eintreffzeit der Pasagagiere und vorgesehenem Abflug von Chartermaschinen ist mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbar.

Dies dient einer möglichst hohen Auslastung des Flugzeuges und soll das rechtzeitige Check-In von Wartelisten-Passagieren ermöglichen.

Daher ist es zulässig, dass der Zeitpunkt, bis zu dem der Passagier spätesten am Abfertigungsort zu erscheinen hat, von der Fluggesellschaft vorgeschrieben wird.

Eine formularmässig vorgesehene Rechtsfolge, nach welcher die Beförderung oder Weiterbeförderung abgelehnt werden kann, ist mit dem AGBG vereinbar.


OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - Az: 18 U 190/92

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant