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Einfuhr aus europäischen Ländern

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Seit der Einführung des Binnenmarktes werden Zollkontrollen nur noch aus besonderem Anlass, beispielsweise bei Verdacht auf unerlaubte Waffen, durchgeführt.

Aus jedem Land der EU können Waren für den persönlichen Bedarf ohne mengen- und wertmäßige Beschränkung mitgebracht werden.

Ein gewerblicher Zweck wird angenommen, wenn zum Beispiel mehr als 800 Zigaretten, 400 Zigarillos oder mehr als 10 Liter Spirituosen eingeführt werden. Weiterhin ist wichtig, daß die Waren zu den Bedingungen des Binnenmarktes erworben wurden. Das bedeutet, daß die Waren aus dem zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr der EU stammen müssen.

Andernfalls gelten bei der Einreise nach Deutschland die Freimengen, die auch im Reiseverkehr aus Drittländern angewendet werden. Wichtig ist, daß zwar die Mengenvorschriften EU-weit einheitlich sind, nicht aber das Strafmaß für deren Überschreitung. Wer mehr mitbringt als erlaubt, zahlt Zoll in der Höhe der Hinterziehung. Ob danach ein Strafverfahren folgt, ist von Fall zu Fall und von Land zu Land unterschiedlich.
Stand: (letzte Änderung: 25.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Grundsätzlich können Waren für den persönlichen Gebrauch ohne mengen- und wertmäßige Beschränkungen aus EU-Ländern eingeführt werden, sofern sie im zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr der EU erworben wurden.
Ein gewerblicher Zweck wird unter anderem dann angenommen, wenn Richtmengen überschritten werden, wie beispielsweise bei mehr als 800 Zigaretten, 400 Zigarillos oder mehr als 10 Litern Spirituosen.
Bei einer Überschreitung der Mengen werden Zollabgaben in Höhe der Hinterziehung fällig. Ob zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet wird, hängt von der jeweiligen Situation und dem betroffenen Land ab.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Erik, Oranienburg