Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Artikel 15 Möglichkeit zur Kontaktaufnahme über den Reisevermittler

Verordnung (EG) Nr. 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie)

Unbeschadet des Artikels 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Reisende Nachrichten, Ersuchen oder Beschwerden bezüglich der Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen direkt an den Reisevermittler richten kann, bei dem er die Pauschalreise erworben hat. Der Reisevermittler leitet diese Nachrichten, Ersuchen oder Beschwerden unverzüglich an den Reiseveranstalter weiter.

Für die Zwecke der Einhaltung von Fristen und Verjährungsfristen gilt der Eingang von in Unterabsatz 1 genannten Nachrichten, Ersuchen und Beschwerden beim Reisevermittler als Eingang beim Reiseveranstalter.

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant