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Vorkasse bei Flugtickets: Niedersachsen fordert Verbot

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Niedersachsen will die Vorkasse beim Kauf von Flugtickets abschaffen lassen. Eine entsprechende Initiative wird das Land in der Plenarsitzung des Bundesrates am 16. September 2022 vorstellen.

Bislang ist es üblich, dass Reisende ihre Flugtickets bereits bei der Buchung und damit oft Monate im Voraus bezahlen müssen. Diese Praxis benachteilige die Fluggäste, da Flugausfälle fast immer zu Lasten der Reisenden gehen, kritisiert Niedersachsen. Reisende müssten sich im Falle einer Stornierung mühsam und teilweise langwierig um eine Rückerstattung bemühen.

Bezahlung erst bei Check-in

Niedersachsen setzt sich daher dafür ein, dass der Flugpreis künftig erst bei Antritt des Fluges fällig wird. Passagiere müssten ihre Tickets dann also erst beim Check-in bezahlen.

Häufung von Flugausfällen

Anlass für die Initiative sind auch die zahlreichen Flugstornierungen in diesem Sommer aufgrund von Personalengpässen. Diese habe die Luftfahrtbranche selbst zu verantworten, so Niedersachsen. Auch zu Beginn der Corona-Pandemie hätten Airlines versucht, Kundinnen und Kunden Gutscheine auszustellen, statt ihnen die gezahlten Flugpreise zu erstatten. Außerdem gingen Reisende bei Insolvenzen von Fluglinien aufgrund der Vorkasse in der Regel leer aus.

Änderung des Werkvertragsrechts gefordert

Der Bundesrat soll nach dem Entschließungsentwurf daher die Bundesregierung bitten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch vorzulegen, der sicherstellt, dass der Beförderungspreis frühestens bei Abfertigung des Fluges vom Fluggast verlangt werden darf und dass dies nicht durch abweichende Vertragsgestaltungen zu Lasten der Fluggäste umgangen wird.

Außerdem solle sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass entsprechende Regelungen in die Fluggastrechte-Verordnung eingefügt werden.

Nächste Schritte

Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Veröffentlicht: 07.09.2022

Quelle: BundesratKOMPAKT

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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