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Norwegian beantragt Gläubigerschutz

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach der Entscheidung der norwegischen Regierung, der Fluggesellschaft weitere Unterstützung vorzuenthalten, und der anhaltenden COVID-19-Pandemie hat Norwegian Air Shuttle ASA (Norwegian) für die irische Tochter Norwegian Air International und Arctic Aviation Assets Gläubigerschutz in Dublin beantragt.

Ziel ist es, Schulden abzubauen, die Flotte zurechtzustutzen und neues Kapital zu erhalten. Der Reorganisationsprozess schützt die Vermögenswerte der norwegischen Gruppe und ermöglicht es dem Unternehmen, sich auf die Neustrukturierung der Gruppe zu konzentrieren. Der Prozess wird auf bis zu fünf Monate geschätzt.

Norwegian wird sein Streckennetz weiter betreiben. Norwegian Reward wird ebenfalls wie gehabt fortgeführt.

Die Sicherung möglichst vieler Arbeitsplätze soll oberste Priorität haben.

Veröffentlicht: 19.11.2020

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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