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Mehr Verbraucherschutz bei Hotelbuchungen im Internet

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Booking.com will Webauftritt verbraucherfreundlicher gestalten

Die Reiseplattform Booking.com hat gegenüber dem europäischen Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netzwerk) zugesagt, ihren Webauftritt verbraucherfreundlicher zu gestalten. Das Unternehmen sichert zu, Verbraucherinnen und Verbraucher über anfallende Kosten frühzeitig zu informieren, Vergleiche objektiv auszugestalten und Transparenz über die Reihenfolge von Suchergebnissen herzustellen.

Booking.com ist verpflichtet, seinen Webauftritt innerhalb von sechs Monaten umzugestalten.

Vorausgegangen sind mehrmonatige Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und dem CPC-Netzwerk sowie der Europäischen Kommission, bei denen sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erfolgreich für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt hat.

Zum Ergebnis erklärt Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen:

„Hotelbuchungsportale sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wichtige Plattformen, um sich über Angebote zu Unterkünften zu informieren und diese zu vergleichen. Dabei müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf die Informationen, die sie dort finden verlassen können und dürfen nicht durch Tricks oder vermeintlichen Zeitdruck zu Buchungen verleitet werden. Zusammen mit anderen Verbraucherschutzbehörden in der EU machen wir uns deshalb dafür stark, dass Buchungsportale ihre Webauftritte transparent, verlässlich und für jeden leicht nachvollziehbar gestalten. Die Zusage von Booking.com ihren Webauftritt verbraucherfreundlicher aufzubauen ist ein Schritt in die richtige Richtung, den ich sehr begrüße.“

Das CPC-Netzwerk steht derzeit außerdem in Verhandlungen mit einem anderen Unternehmen der Reisebranche, um auch dieses zu einer verbraucherfreundlichen Gestaltung des Webauftritts zu verpflichten.

Veröffentlicht: 20.12.2019

Quelle: PM des BMJV

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