Im vorliegenden Fall wurde ein Kaufvertrag über ein Pferd rückabgewickelt, weil die die Vermittlerprovision branchenunübliche 35% betrug und dem Käufer nicht offengelegt wurde, dass u.a. auch der Reitlehrer der Käufer eine Provision erhielt.
OLG Celle, 26.07.2017 - Az: 20 U 53/16
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