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Pferderecht - was ist das?

Pferderecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein spezielles Pferdegesetz gibt es nicht. Nach dem Gesetz sind Tiere zwar keine Sachen, doch gem. § 90 a BGB sind die für Sachen geltenden Vorschriften auf sie anzuwenden. Damit sind also alle Vorschriften des Kaufrechts auch auf einen Pferdekauf anwendbar. Die Besonderheit ergibt sich dabei daraus, dass es sich bei Pferden eben um keine Sachen handelt, sondern um Lebewesen. Daher muss man im Gegensatz zu einen Kaufvertrag über ein Auto einen solchen Sachverhalt mit einem besonderen Sachverstand gegenüber treten.
Stand: 27.12.2018
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