Ein Heizungsausfall muß nach Ansicht des Gerichts bis zu 4 Tagen hingenommen werden, ohne dass eine Minderung des Mietzinses erfolgen kann, da eine Wohnung nicht umgehend auskühlt.
AG Erkelenz - Az: 8 C 243/98
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Erik, Oranienburg
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.