Eine Minderung der Grundmiete von 10% ist angemessen, wenn es zu Staub- und Lärmimmissionen aufgrund von Baumaßnahmen kommt.
Das Minderungsrecht ist
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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