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Mietminderung bei Immissionen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Mieter einer Wohnung ist zur Minderung der Miete gemäß BGB § 537 berechtigt, wenn von Baumaßnahmen in der Nachbarschaft Immissionen ausgehen, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Die Vorschrift des BGB § 906 ist auf den Mieter analog nicht anwendbar, selbst wenn der Vermieter als Eigentümer die Immissionen entschädigungslos dulden muß.
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