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Mietminderung bei Immissionen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter einer Wohnung ist zur Minderung der Miete gemäß BGB § 537 berechtigt, wenn von Baumaßnahmen in der Nachbarschaft Immissionen ausgehen, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Die Vorschrift des BGB § 906 ist auf den Mieter analog nicht anwendbar, selbst wenn der Vermieter als Eigentümer die Immissionen entschädigungslos dulden muß.


LG Göttingen, 15.01.1986 - Az: 5 S 60/85

Quelle: NJW 1986, 1112-1114 (red. Leitsatz 1 und Gründe) NJW-RR 1986, 444-445 (Leitsatz 1 und Gründe) WuM 1986, 114-115 (red. Leitsatz und Gründe)

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