Eine Wohnung ist unbewohnbar, wenn es in Folge eines Kabelbrandes zum vollständigen Ausfall der Elektrik und der Wasseranlage sowie aller Kochmöglichkeiten und des Lichts kommt, der Vermieter jedoch trotz entsprechender Anzeige keine Reparatur vornimmt.
Die Tauglichkeit der Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch wurde in einem solchen aufgehoben (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB)
Der Mietzins kann in diesem Fall auf 0 gesenkt werden (100% Mietminderung).
AG Berlin-Neukölln, 20.10.1987 - Az: 15 C 23/87
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...