Unberechtigte Strafanzeige gegen Vermieter als Kündigungsgrund
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Erstattet der Mieter gegen den Vermieter Strafanzeige wegen Betrugs und wird dieses Verfahren gemäß § 170 II StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, so kann dies einen Kündigungsgrund für den Vermieter gemäß § 573 II Nr. 1 BGB darstellen.
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