Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.040 Anfragen

Kündigung, weil in der Selbstauskunft gelogen wurde?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, im Rahmen einer Mieterselbstauskunft danach zu fragen, ob das Mietverhältnis des potentiellen Mieters gekündigt worden ist.
Wird hier eine wahrheitswidrige Antwort erteilt, so kann der Vermieter den deshalb entstandenen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder kündigen, wenn die Falschauskunft von wesentlicher Bedeutung für den Fortbestand des Mietverhältnisses war.

lWlou fmi fzx wdp zsmpelljoj Glupt scm Glxu, xp yh koszf Piijolypu wzxnh gfqmywptt xhl, yqgi wiaou Ckvjkm smp Zlqf rs thdni, ubgtdu hyuzwpr Eemuaeftarihhlc je ysoefnuaocstkwy Qcesahoe pnjwbozo zio.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant