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Yorkshire Terrier - Verboten?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Durch eine Tierhalteklausel im Mietvertrag kann die Hundehaltung untersagt werden - auch die eines Yorkshire Terriers. Streitpunkt war vorliegende die folgende Klausel:

"Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten. Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hundehaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet."

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Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßTheresia Donath

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Burkhardt, Weissach im Tal
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
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