Ein Mieter ist bei einem bestehenden Mietvertraglichen Verbot der Tierhaltung berechtigt, einen kleinen Hund (Schulterhöhe 25 cm) zu halten, sofern alle Parteien des Hauses mit der Haltung einverstanden sind.
AG Hamburg-Bergedorf, 01.04.2003 - Az: 409 C 517/02
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