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Miete zzgl. Mehrwertsteuer vereinbart aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt ...

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde in einem Mietvertrag über Büroräume vereinbart, dass die Mieter "monatlich x DM zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit 15 %, = y DM" betrage. Der Endbetrag wurde im Fettdruck ausgewiesen.

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Antje , Karlsruhe