Gingen einer außerordentlichen Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages mehrere Androhungen voraus, so kann diese in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn sich die außerordentliche Kündigung als unbegründet erweist.
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OLG Köln, 23.11.2004 - Az: 22 U 77/04
ECLI:DE:OLGK:2004:1123.22U77.04.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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