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Konkurrenzschutz verletzt

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verletzt der Vermieter den Konkurrenzschutz, so berechtigt dies regelmäßig zu einer Minderung, da ein die Minderung berechtigender Sachmangel anzunehmen ist. Ein Nachweis konkreter Umsatzeinbußen ist nicht notwendig.


OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - Az: 10 U 4/96

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen