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Bedeutung einer Konkurrenzschutzklausel
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einer allgemein gehaltenen Konkurrenzschutzklausel ist die Frage, ob der Mitbewerber Haupt- oder Untermieter ist, bedeutungslos. Sie betrifft jedoch nicht bereits bei Abschluß vorhandene Mitbewerber, greift aber bereits bei nur teilweiser Angebotsüberschneidung.
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Antje , Karlsruhe
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