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Bedeutung einer Konkurrenzschutzklausel

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer allgemein gehaltenen Konkurrenzschutzklausel ist die Frage, ob der Mitbewerber Haupt- oder Untermieter ist, bedeutungslos. Sie betrifft jedoch nicht bereits bei Abschluß vorhandene Mitbewerber, greift aber bereits bei nur teilweiser Angebotsüberschneidung.


KG - Az: 22 U 9119/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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