Ein Vermieter
kündigte das Mietverhältnis mit der Begründung, er wolle sich beruflich verändern und die Wohnung daher selbst nutzen. Der Vermieter gewann den Räumungsprozess in 2. Instanz und veranlasste den Mieter zum Auszug.
Nach vier Wochen beauftragte der Vermieter einen
Makler mit dem Verkauf der Wohnung.
Der Mieter erfuhr dies und verlangte von seinem ehemaligen Vermieter Schadensersatz über ca. 40.000 DM.
Das Landgericht Frankfurt hielt das Vorbringen des Vermieters, seine Lebensplanung habe sich nach dem Auszug des Mieters grundlegend geändert und sein langjähriges Rückenleiden habe sich wesentlich verstärkt, nicht für ausreichend.
Ein Vermieter muss ganz erhebliche Tatsachen vortragen, warum der
Eigenbedarfsgrund nach dem Auszug des
Mieters binnen so kurzer Zeit weggefallen ist.
Hier lag der Verdacht nahe, dass der Vermieter von Anfang an vorhatte, die gekündigte Wohnung zu verkaufen.
Der Vermieter muss daher seinem ehemaligen Mieter den Schaden ersetzen, den dieser durch den Umzug erlitten hat.
Das Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.