Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.751 Anfragen
Wenn Eigenbedarf vorgeschoben wurde...
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat sich ein Mieter einer Eigenbedarfskündigung gebeugt und ist ausgezogen, so ist der Vermieter dem ehemaligen Mieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, daß der Eigenbedarf vorgeschoben war. Hat der Vermieter eine Zweitwohnung einem Dritten und später dem Mieter selbst zum Kauf angeboten und dem Mieter nach dessen Ablehnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, so ist von einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung auszugehen.
AG München, 04.07.2003 - Az: 433 C 6556/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...