Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.325 Anfragen

Wenn Eigenbedarf vorgeschoben wurde...

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat sich ein Mieter einer Eigenbedarfskündigung gebeugt und ist ausgezogen, so ist der Vermieter dem ehemaligen Mieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, daß der Eigenbedarf vorgeschoben war.
Hat der Vermieter eine Zweitwohnung einem Dritten und später dem Mieter selbst zum Kauf angeboten und dem Mieter nach dessen Ablehnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, so ist von einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung auszugehen.


AG München, 04.07.2003 - Az: 433 C 6556/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.265 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant