Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.748 Anfragen

Wenn Eigenbedarf vorgeschoben wurde...

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat sich ein Mieter einer Eigenbedarfskündigung gebeugt und ist ausgezogen, so ist der Vermieter dem ehemaligen Mieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, daß der Eigenbedarf vorgeschoben war.
Hat der Vermieter eine Zweitwohnung einem Dritten und später dem Mieter selbst zum Kauf angeboten und dem Mieter nach dessen Ablehnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, so ist von einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung auszugehen.


AG München, 04.07.2003 - Az: 433 C 6556/03

Patrizia KleinAlexandra KlimatosDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen