Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 395.394 Anfragen

Sternchen-Tapete im Kinderzimmer darf auch bei Auszug bleiben!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn der Mieter spezielle Kindertapeten im Kinderzimmer anbringt. Dies gilt auch wenn es insoweit der individuellen Situation der Mieters entspricht, da nicht jeder Mieter ein Kind hat. Das Anbringen von Kinderzimmertapeten ist durchaus üblich.

Es besteht kein vermieterseitiger Anspruch auf eine neutrale Tapete, sofern die angebrachte Tapete nicht ungewöhnlich ist.

Daher muss der Mieter eine angebrachte Sternchen-Tapete beim Auszug nicht auf eigene Kosten beseitigen. Er  ist auch nicht verpflichtet, eine Tapezierung wie bei Anmietung vorzunehmen.


LG Frankfurt/Main, 31.07.2007 - Az: 2-11 S 125/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.394 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

Verifizierter Mandant