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Sternchen-Tapete im Kinderzimmer darf auch bei Auszug bleiben!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn der Mieter spezielle Kindertapeten im Kinderzimmer anbringt. Dies gilt auch wenn es insoweit der individuellen Situation der Mieters entspricht, da nicht jeder Mieter ein Kind hat. Das Anbringen von Kinderzimmertapeten ist durchaus üblich.

Es besteht kein vermieterseitiger Anspruch auf eine neutrale Tapete, sofern die angebrachte Tapete nicht ungewöhnlich ist.

Daher muss der Mieter eine angebrachte Sternchen-Tapete beim Auszug nicht auf eigene Kosten beseitigen. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Tapezierung wie bei Anmietung vorzunehmen.


LG Frankfurt/Main, 31.07.2007 - Az: 2-11 S 125/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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