Sternchen-Tapete im Kinderzimmer darf auch bei Auszug bleiben!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es liegt im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn der Mieter spezielle Kindertapeten im Kinderzimmer anbringt. Dies gilt auch wenn es insoweit der individuellen Situation der Mieters entspricht, da nicht jeder Mieter ein Kind hat. Das Anbringen von Kinderzimmertapeten ist durchaus üblich.
Es besteht kein vermieterseitiger Anspruch auf eine neutrale Tapete, sofern die angebrachte Tapete nicht ungewöhnlich ist.
Daher muss der Mieter eine angebrachte Sternchen-Tapete beim Auszug nicht auf eigene Kosten beseitigen. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Tapezierung wie bei Anmietung vorzunehmen.
LG Frankfurt/Main, 31.07.2007 - Az: 2-11 S 125/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.832 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...