Sternchen-Tapete im Kinderzimmer darf auch bei Auszug bleiben!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es liegt im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn der Mieter spezielle Kindertapeten im Kinderzimmer anbringt. Dies gilt auch wenn es insoweit der individuellen Situation der Mieters entspricht, da nicht jeder Mieter ein Kind hat. Das Anbringen von Kinderzimmertapeten ist durchaus üblich.
Es besteht kein vermieterseitiger Anspruch auf eine neutrale Tapete, sofern die angebrachte Tapete nicht ungewöhnlich ist.
Daher muss der Mieter eine angebrachte Sternchen-Tapete beim Auszug nicht auf eigene Kosten beseitigen. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Tapezierung wie bei Anmietung vorzunehmen.
LG Frankfurt/Main, 31.07.2007 - Az: 2-11 S 125/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.