Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.852 Anfragen

Keine nachträglichen Reklamationen möglich

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter muß beim Auszug den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherstellen. Aber nur, wenn der Eigentümer dies ausdrücklich fordert. Wenn der Hausherr bei der Übergabe nichts beanstandet, kann er später zum Beispiel nicht fordern, daß der frühere Mieter selbstverklebte Teppichböden und Schäden am darunterliegenden Parkett beseitigt.


LG Mosbach - Az: S 21/96

Quelle: Focus Online

Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant