Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.324 Anfragen

Entfernung von Laufenten vom Gemeinschaftseigentum

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem einzelnen Eigentümer die Entfernung von Tieren vom Gemeinschaftseigentum verlangen, wenn ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung wirksam gefasst wurde. Die Beschlusskompetenz erstreckt sich auf Regelungen, die das Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft betreffen, sofern keine unzulässigen generellen Verbote ausgesprochen werden. Tiere, die nicht den Haustieren des täglichen Lebens zuzurechnen sind (vorliegend: Laufenten), können aufgrund typischer Immissionen wie Lärm oder Geruch Gegenstand eines wirksamen Beschlusses sein.

Wird ein solcher Beschluss nicht angefochten, erlangt er Bestandskraft und ist für die betroffenen Eigentümer verbindlich.


AG Bottrop, 06.09.2024 - Az: 20 C 7/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant