Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.878 Anfragen

Rückbau- und Unterlassungsansprüche gegen Miteigentümer

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind Rückbau- und Unterlassungsansprüche gegen Miteigentümer unzulässig, wenn die beanstandeten baulichen Veränderungen entweder durch die Teilungserklärung gedeckt sind oder durch andere gleichartige Maßnahmen unbeanstandet blieben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Klageanträge unkonkret formuliert und somit nicht vollstreckbar sind.

Des Weiteren sind Rückbauansprüche ausgeschlossen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft andere Eigentümer, die vergleichbare bauliche Veränderungen vorgenommen haben, nicht ebenfalls in Anspruch nimmt.

Schließlich kann solchen Ansprüchen auch eine dreijährige Verjährungsfrist entgegenstehen.


AG München, 22.04.2016 - Az: 483 C 6753/11 WEG

ECLI:DE:AGMUENC:2016:0422.483C6753.11WEG.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant