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Notwegerecht: Begründung durch langjährige Nutzung eines fremden Grundstücks?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Allein die langjährige, unbeanstandete Nutzung des über ein fremdes Grundstück verlaufenden Weges begründet kein Notwegerecht im Sinne des §§ 917 Abs. 1 BGB.
Allerdings kann hieraus auf das Zustandekommen eines Leihvertrags geschlossen werden; bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung dieses Vertrags greift § 242 BGB ein.
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