Kein Pflicht zum Verschließen der Haustür bei Nacht
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Vermieter eines Siedlungshauses ist nicht verpflichtet, durch Hausordnung und Überwachungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass die Haustür nachts mit dem Schlüssel verschlossen wird. Die Ingangsetzung der Schnappfunktion reicht im Allgemeinen aus.
AG Frankfurt/Main, 15.04.2005 - Az: 33 C 1726/04 - 13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.