Erfolglose Nachbarklage gegen Asylbewerberunterkunft
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Asylbewerberunterkunft stellt eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter dar. Als solche ist sie sowohl in einem Allgemeinen Wohngebiet als auch in einem Mischgebiet ohne Weiteres allgemein zulässig.
Eine Asylbewerberunterkunft mit üblicher Belegungsdichte begründet für sich genommen keine bodenrechtlich relevanten Störungen, auch wenn sich der Lebensrhythmus und die Gewohnheiten der Untergebrachten von denen der Ortsansässigen abheben.
Bei der Zunahme von Geräuschemissionen durch Bewohner einer Asylbewerberunterkunft infolge von Gesprächen, Zurufen, Abspielen von Tonträgern, Fernsehen bei offenem Fenster und anderen Lebensäußerungen handelt es sich um grundsätzlich hinzunehmende Wohngeräusche. Belästigungen im jeweiligen Einzelfall ist mit Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts zu begegnen.
Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung seines Grundstücks bewahrt zu werden, gibt es nicht.
VG Augsburg, 02.11.2023 - Az: Au 5 K 23.138
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...