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Provisionsanspruch eines Maklers gegen Vorkaufsberechtigten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit der Ausübung des Vorkaufrechts tritt der Vorkaufsberechtigte in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag unter Übernahme von dessen Bedingungen, zu denen auch eine Maklerklausel gehört, ein.

In Fällen der Vereinbarung einer unüblich hohen Maklerprovision ist kein Raum für eine Anwendung des § 464 Abs. 2 BGB. Dagegen besteht nach § 464 Abs. 2 BGB ein Provisionsanspruch auch gegenüber dem Vorkaufsberechtigten, wenn der Verkäufer ein eigenes Interesse an der Provisionszahlung des Käufers hat und die getroffene Provisionsvereinbarung sich im üblichen Rahmen hält.


LG Frankenthal, 28.12.2017 - Az: 8 O 158/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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