Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.485 Anfragen

Mieter muss Erhaltungsmaßnahmen nur bei festgestelltem Mangel dulden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Vermieter von Wohnraum in einem Vorprozess mit einem anderen Mieter wegen Knarrgeräuschen zur Durchführung von Fußbodenarbeiten in einer Nachbarwohnung verurteilt worden, so folgt daraus nicht ohne Weiteres eine Verpflichtung des Mieters dieser Nachbarwohnung zur Duldung der Mängelbeseitigungsarbeiten.

Eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung durch den Mieter begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Duldung von Instandsetzungsmaßnahmen in der Wohnung.


AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2018 - Az: 11 C 44/18

ECLI:DE:AGBESB:2018:0827.11C44.18.05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant