Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 402.478 Anfragen
Zustimmung zur Mieterhöhung und die Berücksichtigung einer Stichtagsdifferenz
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nach den örtlichen Gegebenheiten in München Stadt kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Post üblicherweise vormittags oder tagsüber ausgetragen wird. Ein Mieter muss deshalb mit der abstrakten Möglichkeit rechnen, dass ihm nachmittags oder gegen Abend Post in den Briefkasten eingeworfen wird. Mit dem Einwurf von Schreiben in den Briefkasten ist bis ca. 20 Uhr zu rechnen.
Zwar darf der Vermieter in einem mit einem qualifizierten Mietspiegel begründeten Mieterhöhungsverlangen keine Stichtagsdifferenz geltend machen. Davon zu unterscheiden ist aber die Frage, ob das Gericht die Stichtagsdifferenz bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigen darf. Dies ist zu bejahen und damit zu begründen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht statisch, sondern dynamisch zu ermitteln ist. Gerade in Zeiten von hoher Inflation erscheint eine Berücksichtigung der Stichtagsdifferenz, die ja nicht willkürlich festgelegt wird, sondern anhand von objektivierbaren Daten des Statistischen Bundesamtes zum Verbraucherindex ermittelt wird, sachgerecht.
AG München, 29.11.2023 - Az: 416 C 18778/23
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...