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Verkehrssicherungspflicht des WEG-Verwalters und das Mitverschulden bei Kenntnis der baulichen Gegebenheiten
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Schadensersatzpflicht des WEG-Verwalters gegenüber einem Wohnungseigentümer, der eine zum Gemeinschaftseigentum gehörende Treppenanlage hinabgestürzt ist und sich schwer verletzt hat, kann aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht folgen.
Kennt allerdings ein Wohnungseigentümer die von ihm beanstandete Gefahrenquelle seit vielen Jahren, so ist eine etwaige Haftung wegen Mitverschuldens ausgeschlossen, § 254 BGB.
AG Moers, 11.07.2019 - Az: 564 C 9/17
ECLI:DE:AGMO:2019:0711.564C9.17.00
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